Martialisches Branding – allerdings nicht für eine Rechts- oder Patentanwaltskanzlei geschützt.

Quelle: EUIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Martialisches Branding – allerdings nicht für eine Rechts- oder Patentanwaltskanzlei geschützt.
Zur Einstimmung auf den ersten Mai gibt es heute ein historisches Fundstück aus dem Markenregister des DPMA.
Vom 12. Juli 1913 stammt die nachfolgende Wort-/Bildmarke, die nach 80 Jahren nicht mehr verlängert wurde und somit 1993 erlosch.
Die Marke wurde im Juni 2013 von der DIOCESI DI CAGLIARI angemeldet. Das italienische Markenamt hat den Schutz jedoch verweigert.
Kleines Ratespiel – womit haben wir es bei den oben genannten Marken zu tun?
Die Antwort lautet: Es handelt sich um die neusten Markenanmeldungen der Volkswagen AG aus dem März 2025.
Oder soll man jetzt lieber “Du-Bye” sagen?
Das DPMA hat die Schutzfähigkeit der drei oberen Marken bereits bestätigt und die Marken eingetragen. Die Marke “Du-Bye” wurde beim EUIPO eingereicht und befindet sich noch im Anmeldestatus.
Markeninhaberin ist jeweils die Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft aus Halle.