Die World Intellectual Property Organization WIPO gibt den Beitritt der Republik Sudan zum Madrider Protokoll bekannt.
Das Madrider Protokoll wird im Sudan mit Wirkung des 16. Februar 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO gibt den Beitritt der Republik Sudan zum Madrider Protokoll bekannt.
Das Madrider Protokoll wird im Sudan mit Wirkung des 16. Februar 2010 in Kraft treten.
Quelle: WIPO

Der aktuelle Newsletter Dezember 2009 des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt ist erschienen.
Litauen steht im diesmal im Fokus des Länderüberblicks.
Mit einer spektakulären Aktion will die Firma Schulte Elektrotechnik in Lüdenscheid gegen chinesische Produktpiraterie demonstrieren. Eine riesige Straßenwalze wird bei der Weihnachtsfeier lästige Raubkopien zermalmen. Es ist der Ausdruck von Protest gegen den schwammigen Patentschutz.
Quelle: Der Westen
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
750 320
Golden Riff
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)
999 065
Tante Emma
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)
396 51 973
HIGHSCREEN NetPC
Nizzaklassen: 09, 16
Verfall (§ 49 MarkenG)
300 88 900
GAP
Nizzaklasse: 39
Verfall (§ 49 MarkenG)
303 12 719
GEIZ IST GEIL
Nizzaklasse: 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
304 02 929

Nizzaklassen: 35, 36, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
307 31 983
plus.de
Nizzaklassen: 35, 38, 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Liechtenstein führt per 1. Januar 2010 die Prüfung der internationalen Marken auf absolute Ausschlussgründe ein. Dadurch wird ein notwendiges Instrumentarium umgesetzt, um die Schlechterbehandlung der nationalen Hinterlegenden zu beseitigen.
Das Madrider System bezeichnet ein internationales Schutzrechtssystem, welches durch zwei internationale Abkommen – das Madrider Abkommen und das Madrider Protokoll – bestimmt wird. Das System wird durch die in Genf ansässige Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet. 84 Staaten oder regionale Organisationen gehören einem oder beiden Abkommen an, nämlich alle EU-Staaten, die meisten osteuropäischen Länder, die USA, Russland, China, Japan, Australien und andere mehr.
Das Ziel der beiden Abkommen ist es, mittels eines zentralisierten Verfahrens die administrativen Abläufe zur Erlangung des Markenschutzes in den Vertragsstaaten zu vereinfachen. Der Inhaber oder die Inhaberin einer Marke kann mit einem einzigen Antrag und der einmaligen Bezahlung der notwendigen Gebühren die Marke in allen benannten Vertragsparteien hinterlegen, wie wenn sie in diesen Ländern einzeln hinterlegt worden wäre. Jede benannte Vertragspartei prüft das Zeichen anschliessend gemäss der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
Liechtenstein führt momentan eine solche Prüfung nicht durch, sodass diese Marken automatisch in Liechtenstein geschützt werden. Dieser Mangel wird nun ab dem 1. Januar 2010 behoben. Ab diesem Datum nämlich führt Liechtenstein die Prüfung der internationalen Marken auf absolute Ausschlussgründe ein. Die Marken werden – genau wie auch beim nationalen Eintragungsverfahren – einer Prüfung auf absolute Ausschlussgründe unterzogen. Das bedeutet, dass die Marke dahingehend untersucht wird, ob sie zum Gemeingut gehört, irreführend ist oder gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder geltendes Recht verstösst. Auch Formen, welche das Wesen der Ware ausmachen und Formen der Ware oder Verpackung, welche technisch notwendig sind, können nicht geschützt werden.
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer begrüsst die Umsetzung: “Auf diese Weise werden die Eintragsgesuche von Antragsstellern in Liechtenstein nicht mehr einer strengeren Prüfung unterzogen als solche, die über das Madrider System angemeldet werden. Die bisherige Ungleichbehandlung wird damit aufgehoben.”
Aus finanzieller Sicht ist die Einführung der Prüfung auf absolute Ausschlussgründe für Liechtenstein auch vorteilhaft, da die jährliche Vergütung, welche die WIPO für die Prüfung überweist, entsprechend höher ausfallen wird. Mehreinnahmen bis zu 100’000 Franken sind möglich.
Quelle: Pressemitteilung

Community trade mark applications received
7807
Community trade mark applications published
12149
Community trade marks registered (certificates issued)
8591
Quelle: Alicante News