Garfield – digitale Markenrechte lizenziert

Iconicfuture hat die digitalen Markenrechte für Garfield vom Markeninhaber und Lizenzgeber Paws Inc. erworben. Spieleentwickler können den berühmten Lasagne- liebenden Kater nun von Iconicfuture erhalten, um ihn als virtuelles Item in Spiele, mobile Apps und virtuelle Welten zu integrieren.

Quelle: OGLABS

Dabei sind die deutschen Wort-/Bildmarken für die Figur des legendären Katers jüngst gelöscht worden. Unter der Registernummer DD00651110 führte das DPMA mit Priorität vom 28.06.1990 die folgende Marke.


Die Marke wurde auf Erklärung des Inhabers mit Wirkung vom 01.07.2010 vollständig gelöscht. Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Ebenfalls gelöscht wurde die Marke (Registernummer: 2038045) mit Schutz in der Klasse 14.


29.01.2002 Vollständige Löschung auf Erklärung des Inhabers; Rechtsgrund: Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

So verbleibt neben diversen Wortmarken lediglich diese Darstellung des Katers im Markenregister.


EU-Marke 2515401
Nizzaklassen 09, 14, 16, 18, 21, 25, 28, 41

Löschungen nach Widerspruch (06/2012)

Die nachfolgendne Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

30 2008 026 096
accepture
Nizzaklassen: 35, 43

30 2008 047 588

Nizzaklassen: 6, 7, 8, 18

30 2008 077 841

Nizzaklassen: 35, 42

30 2009 000 270

Nizzaklasse: 30

30 2009 009 164
SUPRA THERM
Nizzaklasse: 19

30 2009 027 198

Nizzaklasse: 14

30 2009 041 359
ARVONIC
Nizzaklassen: 9, 17, 22, 35, 42

30 2009 044 795

Nizzaklassen: 35, 36, 37

30 2009 061 016
Preciscope
Nizzaklasse: 09

30 2010 022 775

Nizzaklassen: 29, 30, 43

30 2010 046 825

Nizzaklassen: 18, 24, 25

Quelle: DPMA

“Kleine Riesen” – Streit um den Namen einer Kindergartengruppe

Um den Namen einer Kindergartengruppe in Wildetaube im Kreis Greiz ist ein Rechtsstreit entbrannt. Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg sieht durch den Kindergarten das Markenrecht verletzt.

Die Kindergartengruppe trägt den Namen “Die kleinen Riesen”. Diesen Namen hatte sich das Ehepaar als Marke schützen lassen, weil es unter dieser Bezeichnung in Südwestdeutschland mehrere Kindereinrichtungen betreibt. Der Anwalt des Paares forderte den Kindergarten nun auf, den Namen abzulegen. Andernfalls werde eine Strafe von 5.000 Euro fällig.

Quelle: mdr.de

Die Wortmarke “Kleine Riesen” wird vom DPMA unter der Registernummer 302008033500 geführt. Mit Priorität vom 21.05.2008 besteht Schutz für:

35 Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Marketing, Marktforschung, Öffentlichkeitsarbeit; betriebswirtschaftliche Beratung für Franchisingkonzepte; Arbeitnehmerüberlassung, Überlassung von Zeitarbeitskräften; Personal- und Stellenvermittlung
41 Unterhaltung; kulturelle Aktivitäten; Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten (Erziehung); Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Kongressen und Seminaren auf dem Gebiet der frühkindlichen Bildung; Herausgabe von Druckschriften und Büchern
43 Verpflegung und Beherbergung von Kindern; Betrieb von Kinderkrippen

Entscheidung im Markenstreit um Andechser

Im Dauerstreit um Markenrechte mit der Molkerei Scheitz hat das Kloster Andechs vor dem Landgericht München einen Teilerfolg erzielt: Die im oberbayerischen Andechs ansässige Molkerei darf den Namen “Andechser” nicht exklusiv für sich beanspruchen, sondern hat lediglich Rechte an der Marke “Andechser Natur”, wie aus einer Entscheidung des Gerichts vom Dienstag hervorgeht.

Quelle: business-on.de

Die Andechser Molkerei Scheitz GmbH nennt folgende “Andechser Natur” Marken ihr eigen.


Registernummer: 2084069
Nizzaklasse: 29

ANDECHSER DANK DER NATUR
EU Marke 5146642
Nizzaklassen: 29, 35


EU-Marke 6053003
Nizzaklassen: 29, 35


IR-Marke 646218
Nizzaklasse: 29

Quellen: DPMA, HABM, WIPO

iPad – droht ein weltweiter Lieferengpass?

Im Streit um die Rechte am Kennzeichen “iPad” in China droht Apple offenbar weiteres Ungemach. Inzwischen wird aus China von ersten Beschlagnahmungen des iPads berichtet. Laut Tagesschau.de könnte sogar ein Im- und Exportverbot ergehen. Wegen der Fertigung des iPads in China hätte ein solches Verbot sicherlich erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarbeit von iPads.