Neuer Trend – Bildmarken statt 3D-Marke

Im letzten Monat hatte ich bereits über einige Bildmarkenanmeldungen der Volkswagen AG für den Bulli berichtet. In diesem Monat zieht das Unternehmen die Anmeldungen für den Käfer durch.


EU Markenanmeldung: 10901106
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901114
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901122
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901131
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901148
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41


EU Markenanmeldung: 10901155
Anmeldedatum 07.05.2012
Nizzaklasse 12, 14, 16, 25, 28, 35, 37, 39, 41

Zum Vergleich die bestehende 3D-Marke.


EU Marke: 1985282
Typ: 3-D

Quelle: HABM

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber ist die nachfolgende Marke vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden

156 377
d’Orsay
Nizzaklassen: 03, 05
Anmeldedatum: 09.09.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.09.2011

156 456

Nizzaklassen: 04, 07
Anmeldedatum: 16.09.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA

MontagsMarken 22. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 30.05.2011. An diesem Tag wurden insgesamt 190 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302011029988

Nizzaklassen: 30, 32, 33

302011029862

Nizzaklassen: 09, 16, 41

302011029865

Nizzaklassen: 25, 32, 33

302011029984

Nizzaklasse: 33

Quelle: DPMA

Goldhase: EuGH verweigert Markenschutz

Urteil in der Rechtssache C-98/11 P
Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG / HABM

Die Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig

Der Gerichtshof bestätigt, dass diese Form keine Unterscheidungskraft hat

Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke1 können die Form und die Aufmachung einer Ware eine Gemeinschaftsmarke bilden. Eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, ist jedoch grundsätzlich nicht eintragungsfähig.
Am 18. Mai 2004 meldete die Lindt & Sprüngli AG beim HABM (Gemeinschaftsmarkenamt) ein dreidimensionales Zeichen in Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band als Gemeinschaftsmarke an.
Das HABM wies die Anmeldung zurück und begründete dies insbesondere damit, dass die angemeldete Marke keine Unterscheidungskraft habe. Lindt erhob gegen diese Entscheidung Klage beim Gericht, die von diesem abgewiesen wurde2, weil es zu dem Ergebnis gelangte, dass das HABM seine Entscheidung fehlerfrei erlassen hatte.
Gegen dieses Urteil legte Lindt Rechtsmittel beim Gerichtshof ein.
In seinem Urteil von heute entscheidet der Gerichtshof, dass das Gericht mit der Feststellung, das HABM habe die Anmeldung der Marke zu Recht zurückgewiesen, keinen Rechtsfehler begangen hat.

Der Gerichtshof weist darauf hin, dass die Unterscheidungskraft der angemeldeten Marke zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der maßgeblichen Verkehrskreise zu beurteilen ist. Insoweit stellt er fest, dass das Gericht diese Kriterien zutreffend bestimmt und angewandt hat, indem es sich sowohl mit den Branchengepflogenheiten als auch mit der Wahrnehmung durch den Durchschnittsverbraucher auseinandergesetzt hat. Hinsichtlich des Erwerbs von Unterscheidungskraft durch Benutzung der angemeldeten Marke bestätigt der Gerichtshof die Begründung des Gerichts, dessen Ansicht nach Lindt nicht den Nachweis erbracht hatte, dass eine solche Unterscheidungskraft infolge Benutzung im gesamten Unionsgebiet erworben worden sei.
Infolgedessen weist der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs