Die aktuelle Markenanmeldestatistik der WIPO auf einen Blick:
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Eine kleine Auswahl von Wort-/Bildmarken und Bildmarken, die 2015 angemeldet und vom DPMA zurückgewiesen wurden. Einige der Markenanmeldungen sind sicherlich klare Fälle, bei anderen Marken könnte ich mir vorstellen, dass eine anwaltliche Stellungnahme sinnvoll gewesen wäre.

Aktenzeichen 3020150023442
Nizzaklasse 33, 35
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020150042757
Nizzaklasse 18
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020150057096
Nizzaklasse 21, 22, 25
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020150064653
Nizzaklasse 31, 35, 40
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020150065838
Nizzaklasse 16, 19, 35
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020150093696
Nizzaklasse 16, 25, 35, 41
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”

Aktenzeichen 3020150104221
Nizzaklasse 37, 42
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”

Aktenzeichen 3020150104434
Nizzaklasse 29, 30, 43
Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”
aufrecht.de berichtet über einen aktuellen Fall von Designkopie.
Markenanmeldungen der AUDI AG beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 24.02.2016:

Aktenzeichen 3020160054456
Nizzaklasse 09, 12, 25, 28

Aktenzeichen 3020160054464
Nizzaklasse 04, 09, 12, 25, 28, 35, 37, 41
Quelle: DPMA
Passend zur Gebührenreform für EU-Markenanmeldungen gibt es auch neue Gebühren bei Beanspruchung der EU im Madrider Markensystem.
Kein Markenschutz für die Mona Lisa urteilte das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren 26 W (pat) 508/15.
Die Wort-/Bildmarke

AZ: 3020130412915
weist für alkoholische Getränke keine Unterscheidungskraft auf.
Quelle: BPatG