Markenbusiness berichtet über die Marke Boris Becker.
Author: Stefan Fuhrken
BPat zur Akteneinsicht
Leitsatz: Akteneinsicht Markenanmeldung
1. § 62 Abs. 1 MarkenG regelt auch die Voraussetzungen der Einsicht in die Akten zurückgenommener und zurückgewiesener Markenanmeldungen.
2. Ein berechtigtes Interesse in die Einsicht der Akten einer zurückgenommenen Markenanmeldung liegt vor, wenn deren Priorität für eine Gemeinschafts-markenanmeldung in Anspruch genommen worden ist und der Antragsteller aus dieser Gemeinschaftsmarkenanmeldung abgemahnt worden ist.
Quelle: Bundespatentgericht
Marokko: Markengesetzänderung
Markenbusiness informiert über die Änderungen im Markengesetz Marokkos.
Neues Blog: Recht und Film
Markenamt Portugal
Staat: Portugal
Anschrift:
INPI Instituto Nacional da Propriedade Industrial
Serviço de Atendimento
Campo das Cebolas
1149-035 – Lisboa
TV-Tipp: Jagd auf Produktpiraten
Die stern-Reportage “Alles gefälscht! – Jagd auf Produktpiraten” wirft ein aktuelles Schlaglicht auf das Milliardenproblem Marken- und Produktpiraterie.
Sendetermin ist Dienstag, der 21.03.2006 um 21.20 auf VOX.
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