So soll es nach Informationen von RA Prehn, Rechtsvertreter des Markeninhabers Peter Bakun, aussehen:

Zum markenrechtlichen Hintergrund des Spiels informiert Markenbusiness.
markenrechtliches Sammelsurium
So soll es nach Informationen von RA Prehn, Rechtsvertreter des Markeninhabers Peter Bakun, aussehen:

Zum markenrechtlichen Hintergrund des Spiels informiert Markenbusiness.
Die Bahlsen GmbH & Co. KG aus Hannover hat die Wortmarke Dip it (Registernummer: 396 47 776) übernommen.
Die Marke genießt mit Priorität vom 04.11.1996 Schutz in den Nizzaklassen 29, 30 und 31.
Bisherige Inhaberin der Marke war die Backhuß Creative-Industry KG aus Hamburg.
Die Übertragung des Markenrecht wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 10. Kalenderwoche veröffentlicht.
Quelle: DPMA
Die World Intellectual Property Organization WIPO hat die Top-Markenanmelder nach dem Madrider System im Jahr 2006 veröffentlicht. Das Ranking stellt sich wie folgt dar:
Lidl (Germany)
Novartis (Switzerland)
Janssen Pharmaceutica (Belgium)
Henkel (Germany)
Nestlé (Switzerland)
Siemens (Germany)
Aldi (Germany)
Unilever (Netherlands)
Bosch (Germany)
Plus (Germany)
Beiersdorf (Germany)
TUI (Germany)
Biofarma (France)
L’Oréal (France)
Philips (Netherlands)
Sony Ericsson Mobile Communications (Sweden)
Boehringer Ingelheim (Germany)
Abercrombie & Fitch Trading Co. (USA) (the first American company to ever feature in the top 20)
Coscentra (Netherlands)
Hofer (Austria)
The top filers from developing countries included the China Network Communications Group Corporation (China), Shanghai Tyre & Rubber Co. (China), Xiamen Xingyatai Plastic Industry Co. (China), ESTsoft Corp. (Republic of Korea), TMAX SOFT Co. (Republic of Korea), Maroc Telecom (Morocco), Asia Pacific Breweries (Singapore), Société de Promotion Pharmaceutique du Maghreb “Promopharm ” (Morocco), INGELEC (Morocco) and the Office National de Commercialisation des Produits Viti-Vinicoles (Algeria).
Quelle: WIPO
Die Produkte des US-Modelabels Abercrombie & Fitch standen in den letzten Monaten im Fokus einer Abmahnwelle.
Die Bekleidungsstücke waren nicht für den Vertrieb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft bestimmt und Abercrombie & Fitch setzte den markenrechtlichen Vertriebsschutz insbesondere gegen ebay-Verkäufer durch.
Am 22. März wird in London ein offizieller Abercrombie & Fitch Store eröffnet. (Danke an den Jeans Weblog für den Hinweis)
Doch Achtung, die Tatsache, dass die Textilien jetzt auf dem Europäischen Markt angeboten werden, ist noch kein Freibrief für Wiederverkäufer.
Dazu Rechtsanwalt Karsten Prehn:
Der Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 MarkenG bezieht sich nur auf Waren, die mit Zustimmung des Markeninhabers im EWR-Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind. Weiterhin gilt für ebay-Verkäufer Warnstufe 1 für den Wiederverkauf von nicht für den europäischen Wirtschaftsraum bestimmten Waren der Marke Abercrombie & Fitch. Es ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die in London verkaufte EU-Ware anders gekennzeichnet sein wird als die Nicht-EU-Ware bzw. eine andere Kollektion verkauft wird. Nur diese EU-Ware könnte von den Wiederverkäufern aufgrund des Erschöpfungsgrundsatzes wieder im Markt angeboten werden. Ein Wiederverkauf mit geschäftlichem Ansatz der mit einer natürlich wesentlich größeren Gewinnspanne versehenen Grauimportware bleibt wie bisher verboten und ist daher weiterhin abmahnfähig.
Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
301 00 877
Minka-Puppen
Nizzaklasse: 28
302 39 645
Mind/fokus
Nizzaklasse: 41
303 26 688
upudu
Nizzaklassen: 16, 35, 39
303 63 752

Nizzaklassen: 09, 42
Quelle: DPMA
Bericht zum Streit um die taz-Tatze auf einem Handtuch im Design Tagebuch.