Gebührenfindung: Abmahnungen und die außergerichtliche Geschäftsgebühr

Markenbusiness veröffentlicht den zweiten Teil des Beitrages zur Praxis der Gebührenfindung.

Die Abmahnung war erfolgreich, die Unterlassung wurde erklärt. Der Kostenprozess steht bevor. Ein Dilemma muss gelöst werden: Wird der Streitwert zu hoch angesetzt, kann der Kostenprozess verloren gehen (wir berichteten). Auf der anderen Seite gibt es für Anwälte natürlich keinen Grund, Gebühren zu verschenken, nur um einen Prozess voll zu gewinnen.

Löschungen nach Widerspruch (46/2007)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

397 52 165
HANSE – BIER
Nizzaklassen: 32, 41

399 65 330
AVIDA
Nizzaklassen: 09, 35, 41

300 12 699
Felixx
Nizzaklassen: 35, 42

303 09 959

Nizzaklassen: 16, 18, 25, 28

305 33 013
Fruchtpops
Nizzaklasse: 30

305 60 632
dormio
Nizzaklassen: 20, 21, 24

Quelle: DPMA

WIPO: marlenedietrich.com

Vor dem Schiedsgericht der World Intellectual Property Organization hat die Die Marlene Dietrich Collection GmbH aus München die Domain
marlenedietrich.com erstritten.

Die Klägerin konnte die Markenrechte an der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke M a r l e n e D i e t r i c h (Registernummer: 30064710) nachweisen.

Das Schiedsgericht ordnete die Übertragung der Domain an.

(Fall Nr.: D2007-1306)
Die Marlene Dietrich Collection GmbH v. Johan Duplesis Du Plesis