BPatG zur bösgläubigen Markenanmeldung

Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 76/05 hatte sich der 25. Senat des Bundespatengerichtes mit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Löschungsantrages wegen bösgläubiger Markenanmeldung durch das Deutschen Patent- und Markenamtes zu befassen.

Soweit die Beschwerdegegnerin systematisch Arzneimittelmarken angemeldet hat, die für Arzneimittel im Ausland von der Beschwerdeführerin oder anderen Arzneimittelfirmen benutzt werden, welche im Inland unter einer anderen Bezeichnung vertrieben werden (sogenannte Zwei-Marken-Strategie), kann darin allein noch nicht auf eine Bösgläubigkeit der Beschwerdegegnerin bei der Anmeldung geschlossen werden. Ein solches Verhalten zeigt zwar, dass nicht rein zufällig Auslandsmarken Dritter im Inland angemeldet wurden, sondern dass davon auszugehen ist, dass die Beschwerdegegnerin in Kenntnis der Auslandsmarken handelte. Jedoch ist es weder grundsätzlich bösgläubig, eine lediglich im Ausland von einem anderen zur Kennzeichnung benutzte Marke im Inland anzumelden, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass die Anmeldung als Sperrmarke dienen sollte, um einen Wettbewerber vom Markt fernzuhalten, noch weist ein systematisches Vorgehen per se auf eine Bösgläubigkeit hin.

Quelle: Bundespatentgericht

Löschungen (01/2008)

Die nachfolgenden marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahren vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 180 063
Rotplombe
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 015 890

Nizzaklassen: 29, 30, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 65 651
Epodur
Nizzaklassen: 01, 02
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 03 254
S1
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 03 255
S2
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 03 256
RS3
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 03 257
RS1
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 03 258
RS8
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 03 259
RS6
Nizzaklassen: 05, 09, 12
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

DD 646 661

Nizzaklassen: 29, 30, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

DD 647 821

Nizzaklassen: 01, 29, 30, 32
Verfall (§ 49 MarkenG)

Quelle: DPMA

Aktuelle Titelschutzanzeigen

Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 855 vom 08.01.2008:

Autorität durch Autorschaft in Künsten und Wissenschaften

Wie der Westen die Freiheit des Geistes begründet und die Individualität der Menschen als ihre Würde anerkennt

Pelz-Schlampe

Gernsehclub

Backsi Backbord – das Piratenmädchen

Der Verkehrsanwalt

Quelle: Titelschutzanzeiger

Google plant “In-Bild-Suche”

Eine Fülle von Möglichkeiten könnten in Zukunft die Anwendungen bereichern, wenn Text in Bildern lesbar wird. Ein Patentantrag ist unterwegs.
Die World Intellectual World Property Organization gab nun die Publikation eines Verfahrens bekannt, dass Google-Mitarbeiter dort haben schützen lassen. So sei es nun möglich Text auch in Bildern zu analysieren und deshalb lesbar zu machen.

Quelle: ECIN

Da ergeben sich möglicherweise ganz neue Möglichkeiten für die Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen im Internet.

Löschungsanträge (01/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der ersten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

302 02 670

Nizzaklassen: 03, 25, 26

304 07 270
quaeldich.de
Nizzaklassen: 12, 16, 25, 39, 41

304 46 422
MATTONI
Nizzaklasse: 32

306 73 148
HUNDE-STICKYS
Nizzaklasse: 31

306 79 701

Nizzaklassen: 35, 41, 42

307 05 678
Nagelstudio Cali Nails
Nizzaklassen: 03, 44

Quelle: DPMA