Urteil im Namensstreit um Mannesmann

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 – Az. I-20 U 69/07

Der für Streitigkeiten aus dem Namens- und Kennzeichenrecht zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, welche der Tochtergesellschaften des früheren Mannesmann-Konzerns nach dessen Auflösung berechtigt ist, den Namen “Mannesmann” als Unternehmenskennzeichen zu führen.

Quelle: MIR Medien Internet und Recht

Löschungen (02/2008)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 035 235
SAINTHIPPOLYTE
Nizzaklassen: 18, 31
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 035 236

Nizzaklassen: 18, 31
Verfall (§ 49 MarkenG)

2 912 835
DEMISTER
Nizzaklasse: 11
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

399 09 983

Nizzaklassen: 14, 20, 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

301 14 614
Ebbe-Flut
Nizzaklasse: 19
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

301 69 282
Flut-Ebbe
Nizzaklassen: 19, 37
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

302 06 619

Nizzaklassen: 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 36 869
FOREVER21
Nizzaklassen: 18, 25, 35
Löschung nach §51-Nichtigkeit wegen Bestehens älterer Rechte

Quelle: DPMA

Internationaler Tanzstreit

Die Nachbarländer Malaysia und Indonesien streiten derzeit erbittert um ein touristisches Werbevideo. Der in Malaysia hergestellte Film erregt Indonesiens Wut und Empörung, weil er einen Tanz namens “Reog Ponorogo” zeigt, der ursprünglich aus dem indonesischen Java stammt.
[…] Die Indonesier werfen Malaysia vor, sich ihre Kultur anzueignen und damit unrechtmäßig Werbung zu treiben.

Quzelle: Markenbusiness