Apple – kommt jetzt iGame?

TRADEMORK meldet die Ausweitung des Markenschutzes für das Kennzeichen “APPLE”.

In einer Anmeldung beim USPTO vom 05.02.2008 beansprucht Apple Schutz in der Nizzaklasse 28 (Spielzeug, Spielwaren). Beansprucht werden: Toys, games and playthings, namely, hand-held units for playing electronic games; hand-held units for playing video games; stand alone video game machines; electronic games other than those adapted for use with television receivers only; LCD game machines; electronic educational game machines; toys, namely battery-powered computer games.

Auch das MACazin beschäftigt sich mit den denkbaren Plänen für eine Apple-Spielkonsole.

Löschungsanträge (06/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen patent- und Markenamt in der sechsten Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht

399 15 145
Wintergreen
Nizzaklassen: 30, 32

304 33 107
Flying banner
Nizzaklassen: 16, 20, 24, 35

304 48 917
Regulat
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 29, 30

305 61 157
Wundes – Ihr Makler
Nizzaklassen: 35, 36

305 62 954

Nizzaklassen: 07, 42

306 12 351
ah computer service
Nizzaklassen: 37, 42

307 39 959

Nizzaklassen: 14,16, 20, 21, 25, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 41

Quelle: DPMA

Flocke – Patrick Lindner lässt seine Rechte prüfen

Schlagersänger Patrick Lindner könnte an der Vermarktung des Nürnberger Eisbärbabys “Flocke” mitverdienen. Der 47-jährige Volksmusikstar lässt seine Anwälte derzeit prüfen, ob er Ansprüche auf die Vermarktungserlöse mit dem Jungbären erheben kann.

Lindners Anwalt Alexander Unverzagt bestätigte gegenüber dem W&V-Schwestertitel “Kontakter”, “sich mit dem Thema Flocke intensiv zu beschäftigen”.

Quelle: W&V

Ausweislich der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes wurde die Marke “FLOCKE” (Registernummer: 2076997), auf die der Schlagersänger seine Ansprüche stützen könnte, am 08.04.2004 gelöscht.

Der Registerauszug liefert dazu folgende Informationen:

UG60 – Löschungen, Teillöschungen
(Teil-)Löschungsverfahren Antrag Inhaber
Rechtsgrund: Löschung wegen Nichtverlängerung nach §47
Marke gelöscht
Marke gelöscht am: 08.04.2004

Quelle: DPMA

BPatG: Schwabenpost

29 W (pat) 13/06

Leitsatz:

SCHWABENPOST

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) werden zur Auslegung von Art. 3 der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (RL 89/104/EWG) – ABl. Nr. L 40/1 vom 11. Februar 1989 – folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

1. Fordert Art. 3 RL 89/104/EWG vom 21. Dezember 1988 eine Gleichbehandlung von An-meldern, die untereinander im Wettbewerb stehen, bei der Eintragung von Marken zur Sicherung der Gleichheit der Wettbewerbschancen?

2. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, konkreten Hinweisen auf eine wettbewerbsverzerrende Ungleichbehandlung nachzugehen und dabei Vorentscheidungen der Behörde in gleich gelagerten Fällen in die Prüfung einzubeziehen?

3. Wenn ja, ist das Gericht verpflichtet, das Verbot einer wettbewerbsverzerrenden Diskriminierung bei der Auslegung und Anwendung von Art. 3 RL 89/104 EWG vom 21. Dezember 1988 zu berücksichtigen, wenn es eine solche Diskriminierung festgestellt hat?

4. Wenn Fragen 1 bis 3 mit nein beantwortet werden, muss dann eine nationale gesetzliche Möglichkeit bestehen, dass zur Vermeidung der Verzerrrung des Wettbewerbs die nationale Behörde von Amts wegen die Verpflichtung hat, ein Nichtigkeitsverfahren früher zu Unrecht eingetragener Marken einzuleiten?

Quelle: Bundespatentgericht