DPMA: Hinweis zu Widersprüchen gegen international registrierte Marken mit Benennung der EU

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Widersprüche gegen die Schutzerstreckung einer international registrierten Marke mit der Benennung der Europäischen Union, nicht aber Deutschlands, direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante einzureichen sind.

Widersprüche, die fälschlicherweise beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehen, werden an den Widersprechenden bzw. seinen Vertreter zurückgesandt. Im ungünstigsten Fall – wenn der Widerspruchsantrag erst am letzten möglichen Tag gestellt wird – kann dies zur Fristversäumung führen, da das rechtzeitige Eingehen des Widerspruchs beim HABM nicht mehr gewährleistet ist.

Ist die Widerspruchsgebühr bereits an das DPMA gezahlt, wird sie zurücküberwiesen unter Einbehaltung einer Gebühr von 10 Euro (Gebühr 301 500: Erstattung von Beträgen, die ohne Rechtsgrund eingezahlt wurden).

Quelle: DPMA

WM-Marke gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Löschung der Wortmarke WM (Registernummer: 300 52 974) veröffentlicht.
Die Marke war mit Priorität vom 17.07.2000 für Konditor- und Schokoladewaren in der Nizzaklasse 30 angemeldet worden.

Im Jahr 2003 wurde die Marke von der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) übernommen.

In der 19. Kalenderwoche des Jahres 2005 wurde ein Löschungsantrag gegen die Marke gestellt. In der 18. Kalenderwoche 2008 kam jetzt die Veröffentlichung der Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

Die DDR gehört einem Wessi

Es ist ein unglaublicher Rechtsstreit mit einem völlig überraschenden Ausgang. Keine andere Episode erzählt anschaulicher vom Ende der DDR und dem Sieg der Marktwirtschaft. Denn in diesem denkwürdigen Prozess ging es vielleicht ein letztes Mal um die DDR selbst. Beziehungsweise die Verwendung der drei Buchstaben für Werbezwecke im neuen vereinigten Deutschland.

[…] Alle waren zufrieden über diesen Umgang mit der DDR. Bis auf Jansen, der ging in Revision. Unglaublich: Das Oberlandesgericht München gab dem Karlsruher jetzt allen Ernstes “seine” DDR zurück. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Dagegen will die Firma “Mondos Arts” jedoch Beschwerde einlegen.

Quelle: Berliner Kurier

Radio 1 – Streit um Radiosender

Seit dem 17. März ist der ehemalige Sat.1-Chef Roger Schawinski mit seinem neuen Radiosender “Radio 1” in der Schweiz auf Sendung. Der eingängige Claim, mit dem Schawinski den Sender bewirbt lautet: “Nur für Erwachsene”. Leuten im Raum Berlin-Brandenburg dürfte beides recht bekannt vorkommen: Der RBB betreibt dort seit langem den Sender “Radio eins”, der als Claim ebenfalls “Nur für Erwachsene” hat.

[…] Roger Schawinski selbst bezeichnete das Vorgehen des RBB als “grotesk” und schloss kategorisch aus, den Namen zu ändern, den Claim fallen zu lassen oder die Verbreitung über das Internet einzustellen. Schließlich gebe es “weltweit unzählige andere Sender” mit dem gleichen Namen und man mache dem RBB als schweizerdeutsches Radio überhaupt keine Konkurrenz.

Quelle: DWDL