Löschungsanträge (32/2008)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 32. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 46 142
RHEINWELLE
Nizzaklassen: 38, 41, 43, 44

306 68 399
mybuy
Nizzaklassen: 01, 07, 08, 09, 10, 11, 14, 16, 20, 21, 28, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42

307 31 706
ED
Nizzaklassen: 09, 12

307 75 774
RapidRabb.it
Nizzaklassen: 35, 38, 42

Quelle: DPMA

Sonntagslinks

China learning fast in IPR, also the bad habits

OLG Hamburg: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für einen markenrechtlichen Verstoß der GmbH persönlich

“Daimler” cars made in India

LG Braunschweig: Google AdWords sind Markenverletzung / Option “weitgehend passend Keywords”

Booklet on IP

Roth’s Risky Business

Cartier Sues Donna Karen Over TANK Watches

GelbeSeiten mischt neuen Gelbton an

Die Marken des Tages

Europäische Gemeinschaftsmarke
Registernummer: 003209145

Nizzaklassen: 01 – 45
Inhaber: Comité International Olympique (Association)

Internationale Registrierung (WIPO)
Registernummer: 765890

Nizzaklassen: 01 – 42
Inhaber: Comité International Olympique (Association)

Deutsche Markenanmeldung
Aktenzeichen: 302008022836.9

TIBET OLYMPIC SHAMES BEJING 2008 CHINA

Nizzaklassen: 06, 25

Quelle: HABM, WIPO, DPMA

„Die Zeit“ gegen „zeitlos – Das Generationen Magazin“ – Gütliche Einigung erzielt

Kaum auf dem Markt, sah sich der neue Titel „zeitlos – Das Generationen Magazin“ schon mit einer Forderung des Zeitverlages Gerd Bucerius GmbH konfrontiert, die verwendeten Markenrechte im Sinne des Zeitverlages zu modifizieren.

[…] Stein des Anstoßes war das beiden Titeln gemeinsame Element „Zeit“:
Konkret sahen die juristischen Vertreter des Zeitverlages die bestehenden Markenrechte am eingeführten Wochentitel „Die Zeit“ tangiert, und forderten daher den Inhaber der eingetragenen Marke „zeitlos – Das Generationen Magazin“ zu diversen Zugeständnissen bei seiner Markenanmeldung auf.
Von Anfang an jedoch zeigte man sich seitens des Zeitverlages durchaus geneigt, dem Zeitlos-Verlag entgegen zu kommen, und bot den „zeitlos“ Machern eine „gütliche Einigung“ an, welche nun auch erzielt werden konnte.

[…] Darüber hinaus haben sich die Inhaber der „zeitlos“ – Marke verpflichtet, auch rein formal jede Verwechslungsgefahr mit der „Zeit“ auszuschließen, indem sie den entsprechenden Namensbestandteil ihres Titels in keiner Weise betonen oder herausheben.
Auch dieses wird den „zeitlos“ Herausgebern kaum Probleme bereiten, würde solches Tun doch die Programmatik ihres Titels geradezu ab absurdum führen. Schließlich ist es unser aller Los, dem Diktat der Zeit zu unterliegen, und nur die Zeitlosen, d.h. jene, die den Druck der Zeit nicht spüren, sind wirklich frei. Die Markenrechte der Wochenzeitung „Die Zeit“ zu respektieren, ist also ohnehin im „zeitlos“ Titel- und Magazinkonzept angelegt.

Quelle: openPR