BPatG: ECHTE SECHZGER

Als das Bundespatentgericht letzte Woche seine Entscheidung zur Wortmarke “A ECHTER MÜNCHNER IS A SECHZGER” veröffentlicht hat, mutmaßte ich bereits, dass da noch etwas in der Pipeline sei. Jetzt ist die Entscheidung im Beschwerdeverfahren zur Wortmarke “ECHTE SECHZGER” (AZ 29 W (pat) 536/22) veröffentlicht worden.

Keine Überraschung, auch in diesem Fall verneint das BPatG den Markenschutz und führt aus:

In der Gesamtheit sehen die angesprochenen Verkehrskreise ECHTE
SECHZGER daher im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren lediglich alseinen sloganartigen Hinweis Angabe über deren Abnehmerkreis an, nämlich, dass diese sich an typische Fans oder Mitglieder des TSV 1860 München richten. Das
Anmeldezeichen bringt damit lediglich deren besondere Verbundenheit mit dem TSV 1860 München und infolgedessen ein entsprechendes Bekenntnis zum Ausdruck. Die angemeldete Wortfolge kann sich zudem auch an Personen richten,
die das Alter von 60 Jahren erreicht haben. Personen in ihren Sechzigern stellen einen erheblichen Anteil an der Bevölkerung in Deutschland dar, da der Jahrgang 1964 der geburtenstärkste war.

Quelle: Bundespatentgericht

FRANZ BECKENBAUER SUPERCUP

Markenanmeldung der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. beim Europäischen Markenamt EUIPO vom 09.05.2025:

Quelle: EUIPO, Markennummer 019185027

Beantragt ist der Schutz für ein umfangreiches Waren- und Dienstleistungsportfolio in den Klassen 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43, 44 und 45.