Vom Pöhler zum Liverpöhler

Ein enges Markenrennen gibt es derzeit um die Bezeichnung “Liverpöhler”.
Seit dem 08. Oktober ist Jürgen Klopp, zu Dortmunder Zeiten gerne mit der Marke “PÖHLER” bemützt, Teammanager des FC Liverpool. So wird die aus den Bezeichnungen Pöhler und Liverpool der “Liverpöhler”.

Bereits am 07. Oktober wurde die erste Wortmarke “Liverpöhler” beim Europäischen Markenamt angemeldet. Unter der Nummer 14651988 wird der Schutz in den Nizzaklassen 25, 26 und 28 beantragt.
Am 09. Oktober hatte ein anderer Markenkreateur die identische Idee, er beantragte aber den Schutz beim Deutschen Patent- und Markenamt und zwar unter dem Aktenzeichen 3020151068458. Allerdings weicht die Auswahl der Nizzaklassen mit 09, 21 und 25 von der prioritätsälteren Gemeinschaftsmarke ab.
Der Anmelder der Gemeinschaftsmarke wurde dann am 12. Oktober nochmals tätig und schob eine Markenanmeldung beim DPMA nach. Diese Marke (Aktenzeichen 3020151068644) wurde zwischenzeitlich vom Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

MontagsMarken 49. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 01.12.2014. An diesem Tag wurden insgesamt 192 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302014008532

Nizzaklassen: 16, 40

302014068346

Nizzaklassen: 33, 35, 39, 43

302014068402

Nizzaklassen: 21, 25, 30, 34

302014068424

Nizzaklassem: 35, 38, 45

Quelle: DPMA

Informationen zum Designschutz

Sie haben ein innovatives Produktdesign entworfen und möchten diesen Vorteil gegen Nachahmung von Konkurrenten schützen? Dann könnte die Lösung die Anmeldung Ihres Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sein.

Zuvor unter dem Namen „Geschmacksmuster“ bekannt, wurde das gewerbliche Schutzrecht 2014 in „eingetragenes Design“ umbenannt.
Das hatte auch Auswirkungen auf die entsprechenden Gesetze: Aus dem „Geschmacksmustergesetz“ wurde das Designgesetz (DesignG) und die ehemalige „Geschmacksmusterverordnung“ ist nun die Designverordnung (DesignV).
Im Folgenden möchten wir Sie darüber aufklären, wie eine solche Anmeldung von statten geht und auf was Sie achten müssen.

Quelle: Legal-Patent.com