Klassischer Fall von Eigentor: Sandseebar vs. Sansibar

Das Westfalen-Blatt berichtet über den Ausgang einer markenrechtlichen Auseinandersetzung um die Bezeichnung “Sandseebar”.

Dieser Fall zeigt idealtypisch einige klassische Fehler und Fallstricke im Markenrecht.

1. Lehnen Sie sich nicht an bekannte Marken an!
2. Vor Benutzungsaufnahme einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.
3. Mit Benutzungsaufnahme einer solchen Marke sollte man Rücklagen für den Markenstreit bilden.
4. Benutzung ist die eine Geschichte und macht möglicherweise sogar betriebswirtschaftlich Sinn. Auf keinen Fall sollte man eine solche Marke jedoch selbst anmelden. Bekannte Marken werden registerlich überwacht, so dass meist erst die Markenanmeldung den Inhaber älterer Rechte auf den Plan ruft.
5. Spätestens bei der Markenanmeldung muss der Spezialist her. Ein Markenrechtler hätte von dieser Anmeldung definitiv abgeraten.
6. Eine Markenurkunde ist schön, aber manchmal eben nicht mal das Papier wert, auf das sie gedruckt ist.

Neue Google Marken

Aktuelle Markenanmeldungen der Google Inc. beim Europäischen Markenamt:

DEEPMIND HEALTH
Markennummer 15164999
Anmeldedatum 01.03.2016
Nizzaklasse 09, 10, 42


Markennummer 15165129
Anmeldedatum 01.03.2016
Nizzaklasse 09, 38, 42

STREAMS
Markennummer 15166176
Anmeldedatum 29.02.2016
Nizzaklasse 09, 42


Markennummer 15175094
Anmeldedatum 03.03.2016
Nizzaklasse 42


Markennummer 15194046
Anmeldedatum 10.03.2016
Nizzaklasse 09, 10, 42


Markennummer 15213705
Anmeldedatum 15.03.2016
Nizzaklasse 09, 35, 42

Quelle: HABM

Abgelehnt 2015

Eine kleine Auswahl von Wort-/Bildmarken und Bildmarken, die 2015 angemeldet und vom DPMA zurückgewiesen wurden. Einige der Markenanmeldungen sind sicherlich klare Fälle, bei anderen Marken könnte ich mir vorstellen, dass eine anwaltliche Stellungnahme sinnvoll gewesen wäre.


Aktenzeichen 3020150023442
Nizzaklasse 33, 35

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen 3020150042757
Nizzaklasse 18

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen 3020150057096
Nizzaklasse 21, 22, 25

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen 3020150064653
Nizzaklasse 31, 35, 40

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen 3020150065838
Nizzaklasse 16, 19, 35

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen 3020150093696
Nizzaklasse 16, 25, 35, 41

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)”


Aktenzeichen 3020150104221
Nizzaklasse 37, 42

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”


Aktenzeichen 3020150104434
Nizzaklasse 29, 30, 43

Marke Zurückgezogen – Zurückgenommen
„Anmeldung zurückgewiesen, Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)”