OLG Düsseldorf: Deutsche Marke vs. “.com”-Domain

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 U 93/07

Entscheidungsdatum: 22.04.2008

Normen: UWG § 3, § 4 Nr. 9 und Nr. 10, § 8; ZPO § 91a, MarkenG § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 2, Abs. 4

Leitsätze der Redaktion:
Ein ausländischer Vertriebspartner eines deutschen Unternehmens, der auf einen lokal umgrenzten Zielmarkt beschränkt ist (hier die Golfregion), ist nicht berechtigt, eine “.com”-Domain zu registrieren und zu nutzen, die mit dem heimischen Unternehmenskennzeichen identisch ist.

Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Vertriebspartner seitens des Markeninhabers der Vertrieb unter der Markenbezeichnung nur in einem regional begrenzten Gebiet vertraglich gestattet ist, die Nutzung einer – nicht (mehr) national gebundenen – “.com”-Domain im internationalen Geschäftsverkehr aber den Eindruck erweckt, dass der Vertrieb weltweit – und somit auch in Deutschland – erfolgt.

Quelle: Bettinger.de

Kanada: Einigung im Streit um iPhone

Markenstreit beigelegt: Apple und Comwave einigten sich

[…] Details der außergerichtlichen Einigung sind nicht bekannt, Apple Kanada beantwortete keine diesbezüglichen Anfragen der Zeitung. Sicher ist aber, dass Apple die alleinigen Rechte an dem Markennamen iPhone erhalten und Comwave bis zum 9. November 2008 die Nutzung des Begriffes für seine Dienste einstellen wird. Auch wenn es keine Informationen über die genaue Gestalt des Vergleichs gibt, wird Comwave vermutlich nicht ohne eine gewisse Abfindung vom Verhandlungstisch gegangen sein.

Quelle: maclife.de

Historische Pharmamarke zieht um

Im stolzen Alter von fast 113 Jahren siedelt die Wortmarke Aponal (Registernummer: 12186) wieder nach Deutschland über.

Die Marke befand sich zuletzt im Besitz der Schweizer F. Hoffmann-La Roche AG und wurde jetzt an die Cheplapharm Arzneimittel GmbH mit Sitz in Mesekenhagen übertragen.

Mit Priorität vom 13.11.1895 genießt die Marke laut DPMA Schutz für “Ein pharmazeutisches Präparat“.
Ob diese Angabe dem DPMA heute nicht zu unbestimmt wäre?

USA: eBay gewinnt gegen Tiffany

Zwang zur Kontrolle aller Auktionen ist nicht mit dem Gesetz vereinbar

Ein US-Bundesrichter hat entschieden, dass eBay nicht dazu gezwungen werden kann, all seine Auktionen auf möglicherweise gefälschte Produkte von Tiffany & Co zu überprüfen. Zu diesem Urteil kam der Richter in einem von der traditionsreichen Schmuckfirma gegen eBay angestrengten Prozess. Seiner Ansicht nach kann das Markenrecht nicht herangezogen werden, um eine umfassende und vorsorgliche Kontrolle zu veranlassen.

Quelle: ZDnet