Markennummer EM10495703
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45
Inhaber: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Quelle: HABM
markenrechtliches Sammelsurium
Markennummer EM10495703
Nizzaklassen: 01, 03, 05, 08, 09, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43, 44, 45
Inhaber: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Quelle: HABM
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 1135 vom 06.08.2013:
Mein Schrank ist krank
Datenschutz Delphi
Mama, du packst das! Alleinerziehende in Deutschland
Quelle: Titelschutzanzeiger
Ist die Nutzung eines fremden Domainnamens als AdWords-Anzeige rechtmäßig? fragt das Blog IT-Recht der Kanzlei RESMEDIA und berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf.
Über den Streit vor dem Landgericht München I berichtet die Süddeutsche Zeitung.
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Inhalt
+++ Patentnovellierungsgesetz endgültig verabschiedet – Bundesrat gibt grünes Licht für Verfahrensverbesserungen beim Deutschen Patent- und Markenamt +++
+++ Abschied vom “Geschmacksmustergesetz” – aus “Geschmacksmuster” wird “eingetragenes Design” +++
+++ Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke – neue Aufgaben für das DPMA +++
+++ DPMAdirekt Version 2.7 verfügbar +++
+++ Tipps und Tricks für die Recherche in den elektronischen Diensten +++
— Topografien in DPMAregister —
— DPMAregister – Markenrecherche —
+++ Neu bei TMview: Kroatien, Mexiko, Norwegen und Zypern +++
+++ European IPR Helpdesk – Get your ticket to innovation! +++
+++ Erfolgreiche Kooperation mit der Messe Frankfurt – Auszeichnung für die Initiative “Messe Frankfurt against Copying” +++
+++ PIZnet Veranstaltungshinweise +++
+++ Termine +++
Warnung vor Zahlungsaufforderungen der “MPAgentur”
(30.07.2013)
Ein Unternehmen mit dem Namen “MPAgentur” versendet neuerdings Schreiben mit ausgefülltem Überweisungsträger, in denen es die Empfänger auffordert, für den Eintrag von Marken oder Patenten in ein Register zu bezahlen. Auf den Schreiben ist das Logo des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) mit Bundesadler, stilisierter Flagge und Namenszug abgebildet.
Diese Schreiben stammen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt und wurden auch nicht vom DPMA in Auftrag gegeben.
Für sich allein entfalten die Schreiben keine Rechtswirkungen. Sie haben keinerlei Einfluss auf die Eintragung von Schutzrechten in das amtliche Register des DPMA. Sollten Sie eine der beschriebenen Zahlungsaufforderungen erhalten, dann seien Sie bitte vorsichtig: Prüfen Sie das Schreiben genau und zahlen Sie Rechnungen nicht ungeprüft.
Quelle: DPMA
Ein Beispiel für ein solches Schreiben hat das Markenserviceblog veröffentlicht.