Industriebesprechung im Deutschen Patent- und Markenamt

Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), informierte heute in der jährlichen Industriebesprechung rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaftskreisen und Fachverbänden sowie der Patent- und Rechtsanwaltschaft über aktuelle Entwicklungen und Projekte im DPMA. Frau Rudloff-Schäffer zog ein positives Fazit für die vergangenen 10 Monate des Jahres 2010.

Die Anmeldezahlen beim DPMA sind stabil und bewegen sich im Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterbereich auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Besonders erfreulich ist die Steigerung bei den Geschmacksmustern. Dort liegen die Anmeldezahlen mit einem Plus von etwa 5,6 Prozent deutlich über denen des Jahres 2009.

Die strategische Zusammenarbeit des DPMA mit anderen nationalen Patent- und Markenämtern konnte erheblich ausgebaut werden. So wurden PPH – Projekte (Patent Prosecution Highway) mit Südkorea und Kanada begonnen und die bilateralen Kooperationen mit den Ämtern in den USA sowie in China und Brasilien ausgeweitet.

Weitere Vertreter des DPMA gaben einen Überblick über die aktuelle Situation im Patent- und Markenbereich und erläuterten die Chancen und Konsequenzen, die mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster im Sommer 2011 verbunden sind.

Pressemitteilung des DPMA

Löschungen (46/2010)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 075 131
Pomsticks
Nizzaklassen: 29, 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 69 788
Schwabenstolz
Nizzaklassen: 36, 37, 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

302 22 586
Formula One with One Horsepower
Nizzaklassen: 32, 41
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 59 285
Innenweltreisen
Nizzaklassen: 16, 35, 41, 45
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Markenanmeldung – Vorsicht bei Jahreszahlen

Zwei aktuelle Beispiele dokumentieren die strenge Prüfung des DPMA bei der Verwendung von Jahreszahlen in der Wiedergabe einer Marke.

Aktenzeichen: 302010026045.9

Nizzaklassen: 41, 45
Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4) „Jahreszahl”

Aktenzeichen: 302010029705

Nizzaklassen: 32, 33
Schutzunfähig – Zurückgewiesen
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4) „Gründungsjahr nicht nachgewiesen”

Quelle: DPMA