Landgericht Köln verbietet „Lindt-Teddy“ auf Antrag von HARIBO
Eine Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts hat durch heute verkündetes Urteil die weitere Verbreitung des sog „Lindt-Teddys“, eines von der Lindt & Sprüngli AG (der Beklagten) vertriebenen in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären, auf Antrag der Fa. HARIBO (der Klägerin) untersagt. Das Gericht hat sich damit der Auffassung der Klägerin angeschlossen, wonach die Verbreitung dieses Produkts gegen die … Continue reading “Landgericht Köln verbietet „Lindt-Teddy“ auf Antrag von HARIBO”