Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet mit Katar das 131. Mitglied des Madrider Markensystems. Ab dem 03. April 2024 ist die Erstreckung einer Internationalen Registrierung auf Katar möglich.
Quelle: WIPO
markenrechtliches Sammelsurium
Die World Intellectual Property Organization WIPO meldet mit Katar das 131. Mitglied des Madrider Markensystems. Ab dem 03. April 2024 ist die Erstreckung einer Internationalen Registrierung auf Katar möglich.
Quelle: WIPO
Das Fußball-WM-Halbfinale zwischen Brasilien und Deutschland am 8. Juli 2014 war die erste der beiden Halbfinalpartien der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Der mit fünf Titeln amtierende Rekordweltmeister Brasilien verlor das Spiel gegen den damals dreifachen Titelträger und späteren Turniersieger Deutschland mit 1:7. Als höchste Niederlage im Halbfinale einer Fußballweltmeisterschaft erhielt es in Brasilien den Beinamen Mineiraço,[1][2] sinngemäß etwa „Schock von Mineirão“.
Wikipedia
Dazu passt die Markenanmeldung vom 10.07.2014
Registernummer 302014004791
Geschützt für:
12 Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser
16 Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Schreibwaren
35 Warenpräsentation; Werbe- und Marketingberatung; Werbe- und Marketingdienstleistungen; Werbung, Werbedienstleistungen, Werbedienste, Marketing, Verkaufsförderung und diesbezügliche Beratung; Werbedienste mittels der Bereitstellung eines durchsuchbaren Online-Werbeführers mit Waren und Dienstleistungen anderer Online-Anbieter im Internet; Werbematerialverteilung; Werbemaßnahmen durch Werbeschriften; Werbeplakatwandvermietung; Werbevermittlung; Werbung durch Werbeschriften; Werbung in der Boulevard- und Fachpresse; Werbung in elektronischen Medien und speziell im Internet; Werbung mittels Datenbanken; Werbung mittels Direktmarketing; Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: DPMA
Markeninhaber ist die Österreichische Fußball-Bundesliga (BL). Ob sich allerdings das umfangreiche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in den Klassen 3, 5, 6, 8, 9, 12, 14, 16, 18, 21, 22, 24-28, 32, 35, 36, 38, 39, 41-45 bis 2025 rechtserhaltend nutzen lässt, kann bezweifelt werden.
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur
MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig,
skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist
rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag, 10.07.2023. An diesem Tag wurden insgesamt 236 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
Quelle: DPMA
Internationaler KMU-Tag: DPMA baut Informationsangebot für kleine und mittlere Unternehmen aus
Markenrecht und Phonetik: Verwechslungsgefahr durch falsche Aussprache?
Europäisches Markenamt – Anwalt beantragt Löschung von AfD-Namensrechten
EUIPO unveils reorganisation: focus on AI, inclusivity and sustainability of EUIPN