Streitwert 150.000 EUR + Verdopplung der Gebühren durch den hinzugezogenen Patentanwalt x 1,3 RVG Gebühr = 4.826,76 EUR inkl. MwSt.
Typhoon Abmahnung – 150.000 EUR Streitwert
Heise berichtet über eine Abmahnwelle in der PC-Hardwarebranche auf Basis der EU-Marke Typhoon.
Der deutsche Markeninhaber Anubis geht gegen das Typhoon PC-Kühlsystem des taiwanischen Herstellers Thermaltake vor. Abgemahnt wurden ca. 200 Händler, die entsprechende PC-Kühlsysteme anboten. Gegenstandswert der Abmahnung: 150.000 EUR.
Aktuelle Titelschutzanzeigen
Einige Fundstücke aus dem aktuellen Titelschutzanzeiger Nr. 786 vom 23.08.2006:
Du bist TV
Wer fliegt?
Das letzte Mahl
jus in time
Hoffnungsträger der Republik
Helden in Flecktarn
Pornorama
Quelle: Titelschutzanzeiger
Bandnamen und Markenrecht
Markenbusiness zum Thema “Umstrittene Bandnamen”.
540 Mio. Euro für Davidoff Markenrecht
Die Hamburger Tchibo AG verkauft die weltweiten Markenrechte an der Zigarettenmarke Davidoff an die britische Imperial Tobacco.
Nach Angaben des britischen Tabakkonzerns, der bereits seit längerem Davidoff Zigaretten in Lizenz produzierte, beträgt der Kaufpreis 540 Mio. Euro.
Eine Zustimmung des deutschen Kartellamtes steht allerdings noch aus.
Quelle: Reuters
EuG: Klage um Gemeinschaftsmarke Bocksbeutel
Der Fränkische Weinbauverband e.V. mit Sitz in Würzburg hat beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage (Rechtssache T-180/06) gegen einen Beschluss des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt eingereicht.
Der Fränkische Weinbauverband e.V. hatte die Gemeinschaftsmarke als dreidimensionale Kollektivmarke “Bocksbeutel” für Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 42 (Anmeldung Nr. 2 323 301) eingereicht.
Die Anmeldung war vom Prüfer teilweise zurückgewiesen worden. Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wurde von der Beschwerdekammer des HABM zurückgewiesen.
Der Fränkische Weinverband gegründet seine Klage wie folgt:
Klagegründe: Die angemeldete Marke sei schutzfähig, da sie die erforderliche Unterscheidungskraft im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 40/941 besitze. Darüber hinaus verstoße die angefochtene Entscheidung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Quelle: curia.eu.int