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StudiVZ vs. Facebook

Erfolg für StudiVZ – Gericht weist Plagiats-Klage von Facebook ab Das Landgericht Köln hat die Klage von Facebook gegen StudiVZ Ltd. (Holtzbrinck Gruppe) abgewiesen. Das US-Unternehmen Facebook Ltd. hatte dem Social Network Anbieter StudiVZ vorgeworfen, die website nachgeahmt zu haben. Ein Team um Dr. Klaus Ikas, Partner bei CMS Hasche Sigle und Experte für gewerblichen […]

StudiVZ vs. BörseVZ: Urteil LG Hamburg

Telemedicus hat das Urteil des

studiVZ vs. BoerseVz – der aktuelle Stand

So hat das Hamburger Landgericht mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. 312 O 464/08) entschieden, dass die einstweilige Verfügung, die die Verwendung von „BoerseVz“ im geschäftlichen Verkehr vorläufig untersagt, bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren aufrechterhalten wird. Das Anlegerportal ist mittlerweile übrigens unter boerseZV.de erreichbar. Quelle:

Streitwert 300.000 EUR: studiVZ vs. TuniVZ

Abgemahnt wurde auch die Tuning-Plattform “TuniVZ”. Gegen den Betreiber wurde vom Landgericht Köln mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (Az. 33 O 215/08) eine einstweilige Verfügung erlassen, die es diesem vorläufig verbietet, den Namen TuniVZ sowie die dazugehörigen Domains zu nutzen. Quelle:

StudiVZ vs. BörseVZ: Widerspruch gegen EV

Gegen die einstweilige Verfügung legten die Rechtsvertreter von BörseVz mit Schreiben vom 20.8.2008 Widerspruch ein. In ihrem Widerspruch führen die Rechtsanwälte an, dass der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung unbegründet sei, da ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben sei. Ferner rügten die Rechtsvertreter die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg, da das durch das Erheben der negativen Feststellungsklage […]

StudiVZ vs. BörseVZ – LG Hamburg erlässt EV

In dem Rechtsstreit zwischen Holtzbrinck-Tochter StudiVZ und den Betreibern des Anlegerportals BörseVZ um die Markenrechte an den zwei Buchstaben “VZ” hat die Studenten-Community einen Etappensieg errungen. Das Berliner Unternehmen erwirkte am Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen BörseVZ, bestätigte dessen Betreiber Ralf Müller gegenüber heise online. Damit ist dem Anlegerportal zunächst untersagt, die Marke “BörseVZ” […]