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	<title>Comments on: Abmahnung für i9 Händler &#8211; Streitwert 1 Mio. EURO</title>
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	<description>markenrechtliches Sammelsurium</description>
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		<title>By: RA Prehm</title>
		<link>http://www.markenblog.de/2009/09/24/abmahnung-fur-i9-handler-streitwert-1-mio-euro/#comment-138001</link>
		<dc:creator>RA Prehm</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 09:59:09 +0000</pubDate>
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		<description>Der Verbraucher wird erstaunt sein, wenn er bei ebay feststellt, dass das i9 CECT dort x-fach zum Verkauf im Preisbereich von ca. 70,- EUR angeboten wird. Angesichts der dort publizierten Leistungsdaten ist das i9 scheinbar ein Superschnäppchen zum iphone.
Aber aufgepasst!
Aufgrund der Abmahnwelle wegen -behaupteter Geschmacksmusterverletzung- finden sich dort keine deutschen Händler mehr. Alle dortigen Angebote kommen direkt aus China oder HongKong.
Zwar kann der Verbraucher nicht von Bird &amp; Bird mangels geschäftlicher Handlungen abgemahnt werden, er läuft jedoch im Falle eines Kaufes aus dem Ausland dringend Gefahr, dass seine Bestellung vom deutschen Zoll beschlagnahmt wird und der Einziehung unterliegt und letztlich vernichtet wird. Der Verbraucher könnte demnach auch auf seinen Kaufpreiskosten ersatzlos sitzen bleiben. Zudem droht demjenigen, der z.B. gleich mehrere i9 CECT z.B. für sich und Freunde einzuführen versucht ein Strafverfahren nach § 51 GSchmMG, da das Verbreiten derartiger Plagiate strafbar ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verbraucher wird erstaunt sein, wenn er bei ebay feststellt, dass das i9 CECT dort x-fach zum Verkauf im Preisbereich von ca. 70,- EUR angeboten wird. Angesichts der dort publizierten Leistungsdaten ist das i9 scheinbar ein Superschnäppchen zum iphone.<br />
Aber aufgepasst!<br />
Aufgrund der Abmahnwelle wegen -behaupteter Geschmacksmusterverletzung- finden sich dort keine deutschen Händler mehr. Alle dortigen Angebote kommen direkt aus China oder HongKong.<br />
Zwar kann der Verbraucher nicht von Bird &amp; Bird mangels geschäftlicher Handlungen abgemahnt werden, er läuft jedoch im Falle eines Kaufes aus dem Ausland dringend Gefahr, dass seine Bestellung vom deutschen Zoll beschlagnahmt wird und der Einziehung unterliegt und letztlich vernichtet wird. Der Verbraucher könnte demnach auch auf seinen Kaufpreiskosten ersatzlos sitzen bleiben. Zudem droht demjenigen, der z.B. gleich mehrere i9 CECT z.B. für sich und Freunde einzuführen versucht ein Strafverfahren nach § 51 GSchmMG, da das Verbreiten derartiger Plagiate strafbar ist.</p>
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