Andere Länder, andere Ergebnisse – 1+1=?

Nationale Unterschiede in der Addition nachgewiesen im Markenregister der Europäischen Gemeinschaftsmarken:

Markeninhaber aus der Schweiz
EM01749159
1+1=3

Markeninhaber aus den USA
EM01944461
1+1=3

Markeninhaber aus Luxemburg
EM04629952
DUO 1+1=1

Markeninhaber aus Deutschland
EM05249313

Markeninhaber aus den USA
EM06442339
1+1=2

Quelle: HABM

BPatG: “Bollywood macht glücklich!”

Diese Aussage gilt nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts jedoch nicht für die Anmelderin der Wort-/Bildmarke (Registernummer: 306 20 740.0).

Im Beschwerdeverfahren 27 W (pat) 36/09 wies der 27. Senat des Bundespatentgerichts die Beschwerde der Anmelderin zurück und führte aus:

Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil der angemeldeten Bezeichnung für die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

Löschungsanträge (34/2009)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 34. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

303 58 375
LICE
Nizzaklassen: 09, 11

304 48 552
Praterinsel
Nizzaklassen: 35, 36, 41, 43

306 63 520
Schlemmer-Eck
Nizzaklassen: 30, 43

307 55 938

Nizzaklassen: 01, 04, 12

307 67 841
tarent
Nizzaklassen: 35, 42

30 2008 061 363

Nizzaklassen: 37, 44

30 2008 076 778

Nizzaklasse: 25

Quelle: DPMA