In einer Produktbeschreibung verwendet eine Elektronik-Firma als Beispieldaten für die vom Nutzer zu tätigenden Eingaben den fast schon berühmten “Max Mustermann”. Er wohnt in der Musterstraße 1 und ist erreichbar über die Rufnummer 0171 1234567. Jetzt erhielt diese Firma eine Abmahnung des Kölner Rechtsanwalts Joachim Martin: Die verwendete Rufnummer 0171 1234567 gehöre einer GmbH aus Großmaischeid und sei als Marke geschützt. Daher sei die Nennung der Rufnummer in der Bedienungsanleitung ein Verstoß gegen das Markengesetz.
Quelle: teltarif.de
Interessante Geschichte, aber die betreffende Marke ist im Markenregister nicht auffindbar!






